Immobilienverwaltung
Sie möchten Ihre Immobilie verwalten lassen? Wir kümmern uns um alles!
- Hausverwaltung
- WEG-Verwaltung
- MietVerwaltung
Hausverwaltung
Die Verwaltung Ihrer Immobilie ist Vertrauenssache, deshalb ist die Wahl eines seriösen Verwalters von besonderer Bedeutung. Ihre Immobilie zu verwalten bedeutet für uns "Verantwortung zu übernehmen". Ihre Immobilien werden bei uns so behandelt, als wären es unsere eigenen. Wir setzen auf die Zufriedenheit unserer Kunden. Dem persönlichen Kontakt messen wir große Bedeutung zu. Wir reagieren flexibel und schnell, genauso wie es die Immobilie erfordert.
WEG-Verwaltung
Das Wohnungseigentümergesetz (WEG) schreibt die Bestellung eines (neutralen) Verwalters zwingend vor, da die Gemeinschaft keine natürliche oder juristische Person ist und daher eines gesetzlichen Vertreters bedarf. Dieser Vertreter ist für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer zuständig, nicht aber für die Verwaltung einzelner Wohnungen. Grundlagen für diese Tätigkeiten ist das Wohnungseigentümergesetz, die Teilungserklärung des Objektes, der Verwalter-Vertrag und die in den Eigentümerversammlungen gefassten Beschlüsse.
- Ansprechpartner für die Eigentümer rund um das Wohnungseigentum
- Direkter Kontakt mit dem Verwaltungsbeirat und Einbeziehung dessen unterstützende Tätigkeit
- Regelmäßige Begehung der Wohnanlage
- Prüfung von Kosteneinsparungsmöglichkeiten
- Vertragsabschlüsse mit Dienstleistern und Versicherungen
- Abschluss und Prüfung von Wartungsverträgen
- Instandsetzung-/ Instandhaltungsmaßnahmen
- Überwachung und Durchführung der Hausordnung
- Organisation sowie Durchführung von Eigentümerversammlungen mit Beschlussprotokoll
- Führen einer Beschluss-Sammlung nach § 24 / 7 WEG
- Durchführen und Überwachung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung
- Erstellung der Jahresabrechnung und Wohngeldabrechnung
- Erstellung von Gesamt-und Einzelwirtschaftsplänen
- Rücklagenabrechnung mit Entwicklung der Wohngeld- und Rücklagenkonten
- Ausweisung der Aufwendungen nach § 35a EStG (Haushaltsnahe Dienstleistungen)
- Anlegen/Führen eines Wohngeld- und Rücklagenkontos pro WEG
- Kaufmännische Buchführung
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Überwachung der Wohngeldeingänge
- Zeitnahes Mahnwesen bei Zahlungsverzug
- Lieferung aller nötigen Belege für das Finanzamt/Steuerberater
- Und vieles mehr...
Mietverwaltung
Der Mietverwalter tritt aufgrund des Verwaltervertrages und der Hausverwaltervollmacht als ständiger Vertreter des Hauseigentümers nach außen hin an dessen Stelle. Wir entlasten den Eigentümer von den Aufgaben und Pflichten als Vermieter. Die Aufgabenübertragung richtet sich stets nach den Wünschen des Eigentümers.
- Sämtliche Kommunikation mit Mietern, Versorgern und Dienstleistern
- Instandsetzung/Instandhaltungsmaßnahmen des Objektes in Absprache mit dem Eigentümer
- Vertragsabschlüsse mit Dienstleistern und Versicherungen
- Abschluss nach Prüfung von Wartungsverträgen
- Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen, Schadensbeseitigung
- Überwachung und Durchführung der Hausordnung
- Anlegen/Führen eines Mietkontos pro Haus
- Kaufmännische Buchführung
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Überwachung der Mieteingänge
- Zeitnahes Mahnwesen bei Zahlungsverzug
- Verwaltung der Mietkaution (sofern gewünscht)
- Erstellung der Betriebskostenabrechnung
- Kostenzusammenstellung für die Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung durch die Wärmemessdienste
- Ausweisung der Aufwendungen nach § 35a EStG (Haushaltsnahe Dienstleistungen)
- Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung
- Erstellung der Einnahme-/Überschussrechnung für den Eigentümer
- Abführung von Überschüssen an den Eigentümer
- Lieferung aller nötigen Belege für das Finanzamt/Steuerberater
- Und vieles mehr...